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18.02.2010

Ab dem 1. März 2010 gelten für 0180er Nummern und deren Nutzung aus den Mobilfunknetzen neue Vorgaben für die Tarifangabe. Durch diese verpflichtenden Hinweise ist der Anrufer stets auf die bevorstehenden Kosten sowohl aus dem Festnetz, als auch aus dem Mobilfunk vorbereitet und erhält damit Kostentransparenz.

Ab dem 1. März 2010 gelten neu gesetzliche Preishöchstgrenzen für Anrufe zu Servicediensten aus dem Mobilfunk. Für Anrufe aus den Mobilfunknetzen hat die Bundesnetzagentur mit der Verfügung 26/2009 (Amtsblatt BNetzA) zum Zwecke der Preisangabe gemäß § 66a TKG neu festgelegt, dass Anrufe aus dem Mobilfunk zu den Nummernteilbereichen 0180-1, 0180-2, 0180-3, 0180-4 und 0180-5 pro Minute abgerechnet werden. Da die beiden Gassen 0180-2 und 0180-4 bei Anrufen aus dem Festnetz pro Anruf abgerechnet werden, ist hier ab dem 1. März 2010 der Preis pro Anruf aus dem Festnetz, sowie pro Minute aus dem Mobilfunknetz anzugeben.

0180-Gasse  Festnetz  Mobilfunk ab 01.03.2010 
0180-1  0,039 €/Minute   Max. 0,42 €/Minute 
0180-2  0,060 €/Anruf  Max. 0,42 €/Minute 
0180-3  0,090 €/Minute  Max. 0,42 €/Minute 
0180-4  0,200 €/Anruf  Max. 0,42 €/Minute 
0180-5  0,140 €/Minute  Max. 0,42 €/Minute 

Ab dem 01.03.2010 müsste dann z.B. die Tarifangabe zu einer 0180-4 Nummer: "0,20 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 €/Minute“ lauten. Bisher war hier die Tarifangabe „0,20 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis ggf. abweichend".