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16.02.2011

VG Köln: Abschaltung der Auskunfts-Rufnummer 11861

Per Beschluss hat das VG Köln den Antrag eines Unternehmens gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Abschaltung der Auskunftsnummer "11861" abgelehnt.

Diese früher von der Deutschen Bahn genutzte Nummer wurde zuletzt als ein ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice angeboten. Auskünfte wurden zu Rufnummern, Anschriften usw. gegeben.

Die Bundesnetzagentur stellte unter anderem fest, dass die gebotene Preisansage zu lange dauerte und zudem von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben worden sei.
Die Bundesnetzagentur ordnete daher korrekt die Abschaltung der Auskunftsnummer an.

Beschluss des VG Köln vom 14.02.2011. Az.: 1 L 1908/10
Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 14.02.2011