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12.12.2007

BGH Entscheidung: Telefonsex nicht sittenwidrig

Telefonsex nicht sittenwidrig: Wie IWW berichtet, hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellem Urteil vom 08.11.2007 (Az.: III ZR 102/07) nunmehr in einer Grundlagen-Entscheidung festgestellt, dass Telefonsex-Verträge nicht mehr sittenwidrig sind.
Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden.

Quelle: www.iww.de